FREUNDIN 2 mal gratis lesen

UPDATE:  Auch dieses Abo endet leider am 2.7.

Sie können 2 Ausgaben (= einen Monat lang) die Freundin kostenlos testen.

Die Formulierung “unverbindlich” bedeutet in diesem Falle aber nicht, dass das Probeabo automatisch endet, sondern dass Sie es jederzeit kündigen können.
Wenn Sie nur die Gratis-Ausgaben lesen möchten, müssen Sie das Probeabo spätestens 3 Tage nach Erhalt des ersten Heftes kündigen. – Dies ist gerade in der Urlaubszeit natürlich eine recht kurze Frist…

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4 Antworten zu “FREUNDIN 2 mal gratis lesen”

  1. Volker sagt:

    “unverbindlich” sollte auch unverbindlich sein. Damit eine Aboverpflichtigung zu verbinden, halte ich rechtlich für sehr bedenklich.

  2. Abo-bar.de sagt:

    Ja, sehe ich auch so.
    Leider setzt sich diese Verwendung immer mehr durch (“unverbindlich” als “ohne langfristige Bindung”). Die Abo-Anbieter haben das wohl rechtlich absichern lassen. Aber besonders kundenfreundlich finde ich die Formulierung in der Tat nicht.

  3. vmac sagt:

    “… Andernfalls informiere ich den freundin Verlag spätestens 3 Tage nach Erhalt des 1. Probeheftes”

    Ich finde diese Frist unverschämt, auch wenn man die Belieferung jederzeit beenden kann. Ist man genau in der Zeit in Urlaub, in der man das 1. Probeheft bekommt (Urlaubszeit…), hat man direkt an Abo.

    Solche Angebote sollten m.E. nicht hier beworben werden.

  4. Abo-bar.de sagt:

    Hallo Volker,
    danke für den Hinweis. Ich habe in beiden Artikel noch mal explizit auf die kurze Kündigungsfrist hingewiesen.
    Ich verstehe auch den Sinn des 2. Probeheftes nicht. Vielleicht gefällt die Zeitschrift im 2. Anlauf ja doch jemandem besser, der sie dann schon gekündigt hat…
    Naja, ich denke, da die Bedingungen ja deutlich dabeistehen, muss jeder für sich selber entscheiden, ob das Angebot was für ihn ist oder nicht. Immerhin hat man ja kein Jahres-Abo an der Backe, wenn man das rechtzeitige Kündigen doch vergessen sollte… ;-)

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